Barsinghäuser Tennisverein e.V.
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Die Hauptversammlung 2021 hat der Satzungsänderung zugestimmt.

 

Hier noch einmal die Details der Änderungen:

 

geplante Änderungen der Satzung:  

           

Wir wollen die Satzung mit einen Paragrafen zum Datenschutz erweitern: Als § 10 wird der Datenschutz eingefügt. Die nachfolgenden Paragrafen werden deshalb um Eins erhöht. Aus dem alten §10 somit §11 und entsprechend bis §25 zu §26.

§10          Datenschutz/Persönlichkeitsrechte

  1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder

unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben. (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer und E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Lizenzen, Funktionen im Verein.) 

  1. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der
  1. Erhebung,
  2. Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung),
  3. Nutzung

ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu.

Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.

  1. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print und Telemedien sowie elektronischen  Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.

 

  1. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf

 

  1. Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung,
  2. Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit,
  3. Löschung oder Sperrung seiner Daten.

 

Laut Amtsgericht muss die Einladung zu einer Hauptversammlung eindeutig geregelt sein. Es darf kein entweder oder geben!

§15 Abs. 3 alte Version

Es ist mindestens 2 Wochen vorher einzuladen. Die Einladung erfolgt durch Bekanntgabe in der Deister-Leine-Zeitung oder schriftlich.

 

§16 Abs.3   (vormals §15 Abs. 3) neue Version:

Es ist mindestens 2 Wochen vorher einzuladen. Die Einladung erfolgt schriftlich auf dem Postweg.

 

Und es fehlt eine Regelung, wer das Protokoll unterzeichnen muss. Neu:

§16 Abs.11

Eine Niederschrift über die Beschlüsse der Mietgliederversammlung ist zu führen und vom Schriftführer und 1. Vorsitzenden zu unterschreiben.

 

 

 

 

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